Kyu-Prüfungen (Schülergrade)


Unsere SG-Judokas können regelmäßig an den Kyu-Gürtelprüfungen teilnehmen um sich so den nächsten Gürtel zu verdienen. Die entsprechenden Gürtelprüfungen werden in unserer Halle abgenommen.

 

Die Prüfungskosten sind jeweils vor den Prüfungen per Überweisung zu entrichten.

 

Für die Gürtelprüfungen gelten nach der Prüfungsordnung des Nordrhein-Westfälischen-Dankollegiums (NWDK) folgende Grundvoraussetzungen:

 

1. Grundvoraussetzungen

1.1 Mindestalter/ empfohlenes Alter

Nachdem im November 2014 die Kyu-Prüfungsordnung  geändert wurde, wurde auch einhergehend die einzelnen Altersstufen aufgelockert. Nachfolgend kann überprüft werden, ob der jeweilige Prüfling an der nächsten Prüfung teilnehmen kann.

 

Dabei ist zwischen dem Mindestalter (zwingend notwendiges Alter) und dem empfohlenen Alter zu unterscheiden. Das empfohlene Alter ist lediglich eine Richtlinie und kann bei entsprechenden Leistungen des Schülers aufgehoben werden. Dies entscheiden die Übungsleiter Judokaspezifisch.

 

8. Kyu
8. Kyu

Weiß-gelber Gürtel

Es wird empfohlen, dass der Prüfling das 7. Lebensjahr vollendet hat.

Kein Mindestalter.

Besonderheit Kinderjudopass: Hat sich der Prüfling alle Aufkleber erarbeitet und wird der 8. Kyu ohne eine Prüfung verliehen. Der Kinderjudopass wird von der SG Gierath nicht mehr angeboten.

7. Kyu
7. Kyu

Gelber Gürtel

Empfohlen wird, dass der Prüfling im laufenden Jahr das 8. Lebensjahr vollendet.

Kein Mindestalter.

6. Kyu
6. Kyu

Gelb-orangener Gürtel

Empfohlen wird, dass der Prüfling im laufenden Jahr das 9. Lebensjahr vollendet.

Kein Mindestalter.

5. Kyu
5. Kyu

Orangener Gürtel

Empfohlen wird, dass der Prüfling im laufenden Jahr das 10. Lebensjahr vollendet.

Mindestalter: Der Prüfling muss sich zumindest im 9. Lebensjahr befinden.

4. Kyu
4. Kyu

Orange-grüner Gürtel

Empfohlen wird, dass der Prüfling im laufenden Jahr das 11. Lebensjahr vollendet.

Kein Mindestalter

3. Kyu
3. Kyu

Grüner Gürtel

Empfohlen wird, dass der Prüfling im laufenden Jahr das 12. Lebensjahr vollendet.

Mindestalter: Der Prüfling muss das 11. Lebensjahr vollendet haben.

Die Teilnahme an einem 2tägigen Prüfungsvorbereitungslehrgang Lehrgang des NWDK (insgesamt 8 Stunden) ist keine Pflicht, aber anzuraten.

2. Kyu
2. Kyu

Blauer Gürtel

Empfohlen wird, dass der Prüfling im laufenden Jahr das 13. Lebensjahr vollendet.

Kein Mindestalter

Die Teilnahme an einem 2tägigen Prüfungsvorbereitungslehrgang Lehrgang des NWDK (insgesamt 8 Stunden) ist keine Pflicht, aber anzuraten.

1. Kyu
1. Kyu

Brauner Gürtel

Empfohlen wird, dass der Prüfling im laufenden Jahr das 14. Lebensjahr vollendet. Der Prüfling muss mindestens das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Mindestalter: 12 Jahre

Die Teilnahme an einem 2tägigen Prüfungsvorbereitungslehrgang Lehrgang des NWDK (insgesamt 8 Stunden) ist Pflicht.

Hier findet ihr die Prüfungsprogramme für alle Kuy-Grade.

1.2 Wartezeit

Es kann an einem Prüfungstag pro Prüfling nur die nächste Gürtelstufe geprüft werden. Nach der bestandenen Gürtelprüfung ist eine Warte-/ Vorbereitungszeit von 6 Monaten bis zur nächsten Prüfung vorgeschrieben. Ab 14 Jahren beträgt die Wartezeit nur noch 3 Monate.

 

1.3. Gültiger Judopass

Der Prüfling muss zur Prüfung einen gültigen Judopass des Deutschen Judobundes vorweisen. Die aktuelle Jahressichtmarke des laufenden Jahres muss eingeklebt worden sein.

 

Der Judopass kann hier bestellt werden.

 

1.4. Prüfungskosten

Die anfallenden Prüfungskosten sind vor der Gürtelprüfung vom Prüfling/ Eltern per Überweisung auf unser Vereinskonto zu entrichten. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen, die sie hier einsehen können.

 

2. Spezielle Voraussetzungen

Neben den Grundvoraussetzungen des NWDK hat die Judoabteilung der SG Gierath zur Sicherung der Qualität spezielle Voraussetzungen erstellt.

2.1 Vorbereitungszeit

Der Prüfling muss sich fleißig und mit dem nötigen Ernst auf die entsprechende Prüfung vorbereiten. Dafür ist das regelmäßige Üben der Techniken dringend erforderlich. Der Prüfling muss regelmäßig beim Training anwesend sein.

 

Die Übungsleiter teilen mit dem Start der Vorbereitungszeit sogenannte Prüfungskarten aus. Darauf wird nach jedem Training die Anwesenheit des Judoka mit einer Unterschrift eines Übungsleiters dokumentiert. Für die einzelnen Gürtel werden verschiedene Mindestanwesenheiten vorausgesetzt. Die Mindestanwesenheit des jeweiligen Gürtels ist auf der Prüfungskarte dokumentiert und wird durch die Übungsleiter somit nachgehalten.


2.2 Vokabeltest

Der Prüfling muss einen gürtelspezifischen Vokabeltest bestehen. Die entsprechenden Vokabeln befinden sich auf der Rückseite der Prüfungskarte und sollen im Rahmen eines Selbststudiums/ Heimarbeit erlernt werden. Es ist dringend notwendig, dass der Prüfling die einzelnen japanischen Begriffe Schritt für Schritt erlernt. So können die Judoprinzipien der Judotechniken theoretisch nachvollzogen werden.

 

Seit 2016 erhalten alle Prüflinge ein offizielles Prüfungsvorbereitungsheft. Darin sind sämtliche Techniken in Schrift und Bild erklärt.

 

Der Vokabeltest findet im Rahmen des Trainings vor der Prüfung statt und ist ebenfalls ein Kriterium für die Zulassung zur Prüfung. Ein bestandener Vokabeltest wird mit der Unterschrift eines Übungsleiters auf der Prüfungskarte dokumentiert.

 

2.3 Vorprüfung

Ca. zwei Wochen vor der offiziellen Kyu-Prüfung beginnen die Übungsleiter die Prüflinge vorzuprüfen. Diese Vorprüfung findet abseits des Trainings mit einem Übungsleiter statt und die entsprechenden Techniken des jeweiligen angestrebten Kyu-Grades werden geprüft.


Die Vorprüfung muss vor der offiziellen Prüfung bestanden werden. Die Teilnahme an der Vorprüfung wird erst erteilt, wenn die Vorbereitungszeit erfüllt und der Vokabeltest bestanden ist.


2.4 Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung zur Gürtelprüfung ist die positive Summe aus den o.g. Kriterien 1.1 bis 2.3

 

Ob ein Kind letztendlich zur Prüfung zugelassen wird, entscheiden die Übungsleiter jeweils judokaspezifisch kurz vor der Prüfung (in der Regel im Rahmen der Vorprüfung unmittelbar  vor der Prüfung). Die Zulassung zur Prüfung wird dann mit dem Vereinsstempel und der Unterschrift eines Übungsleiters auf der Prüfungskarte dokumentiert.

 

Die Grundvoraussetzungen, eine fleißige Vorbereitung und die richtige Einstellung zur Prüfung sind unabdinglich. Judo ist mehr als nur ein Sport; vielmehr verkörpert es eine Lebenseinstellung. Die Judowerte des Judo sollen die Kinder im Laufe der Ausbildung verinnerlichen.


Sollte sich herausstellen, dass bei einem Judoka gravierende Defizite vorhanden sind, kann der jeweilige Prüfling nicht an der Prüfung teilnehmen. Hierbei werden keine Ausnahmen gemacht.

 

Wir möchten kein Kind bei einer Prüfung durchfallen lassen! Bereits geleistete Kosten werden dann selbstverständlich zurückerstattet.