Prüfungskosten für Kyu-Grade


Bei jeder Gürtelprüfung fallen Kosten an, die entsprechend von dem Prüfling/ Eltern getragen werden müssen. Dazu zählen:

Offizieller Judopass des Deutschen Judobundes

einmalig und nur bei der ersten Prüfung zum 8. Kyu (weiß-gelber Gürtel), der Pass geht in den Eigentum des Passinhabers über

9,- €

(bitte beachten sie, dass die Verwaltung der Judopässe der Abteilungsleitung obliegt; ab der Fortgeschrittenengruppe kann der Judopass durch den jeweiligen Judoka selbst verwaltet werden)

 

Prüfungsgebühren

15,- €

(die Prüfungsgebühren beinhalten die Bestätigung der Prüfung im Judopass mittels einer Prüfungsmarke, eine Urkunde und ein Vorbereitungsheft für den nächsten Judogürtel) 

 

Neuer Judogürtel

Dieser muss durch die Eltern bzw. durch den Judoka selbst besorgt werden.

 

Die Entrichtung der Prüfungsgebühren müssen am Tag der Prüfung in Bar erfolgen.